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Datenblatt: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Die Installation einer Wallbox / Ladestation (Ladeinrichtung für Elektrofahrzeuge) darf nur von einem Fachmann (Installateur / Elektriker) durchgeführt werden. Beachten Sie bitte bei Ihrem Vorhaben unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut technischer Anschlussbedingungen (TAB). Wenn Sie beabsichtigen, sich für Ihr Elektrofahrzeug eine Ladestation / Wallbox in der heimischen Garage, Stellplatz oder Carport installieren zu lassen, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

 

Wir beraten Sie gerne im Rahmen unseres "Rundum-Sorglos-Laden" E-Mobilitätspaketes und kümmern uns für Sie um die Ladestation / Wallbox und deren Installation:

Telefon: 08133-918418
E-Mail: vertrieb(a)e-werke-haniel.de

 


Für Installateure
Bitte beachten Sie unsere Melde- und Genehmigungspflichten laut technischer Anschlussbedingungen (TAB), wenn Sie im Auftrag eines Kunden in unserem Netzgebiet eine Ladeinfrastruktur (Ladestation / Wallbox für Elektrofahrzeuge) installieren. Diese Melde- und Genehmigungspflichten sehen vor, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind.

 


Anmeldung einer Ladeeinrichtung
Wenn Sie bei uns eine Ladeeinrichtung anmelden möchten, füllen Sie bitte das Datenblatt "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" als Web-Formular (siehe unten) oder PDF (Download hier) aus. Wenn Sie die PDF-Version verwenden möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte Formular per E-Mail an: technik(a)e-werke-haniel.de

 

 

Wichtig:

Ladeeinrichtungen jeder Größe sind anmeldepflichtig. Auch bei einer Ladeeinrichtung führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.

 

 

 

Falls Fragen aufkommen sollten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 08133-918430
E-Mail: technik(a)e-werke-haniel.de

Datenblatt: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Datenblatt: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Betreiber der Ladeeinrichtungen (*1)


Anschlussnehmer des Netz- / Hausanschlusses (sofern abweichend vom Betreiber)


Angaben zum Anschlussobjekt



Daten der Ladeeinrichtung


Bei Rückspeisung elektrischer Energie aus dem Batterien in das Netz


Nachweise / Dokumente (bitte als PDF mit einreichen)



Anlagenerrichter (*16)












* = Pflichtfeld
Hinweise:
*1. Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der Kundenanlage wahrnimmt.
*2. Standort der Ladeeinrichtung(en)
*3. Bezeichnung des Herstellers der Ladeeinrichtung mit Typangabe
*4. Einphasige Ladepunkte sind symmetrisch auf die Außenleiter zu verteilen. Bei mehr als drei einphasigen Ladepunkten ist ein Managementsystem vorzusehen, dass die Unsymmetrie auf max. 4,6 kVA begrenzt.
*5. Anschlusswert bezogen auf 230/400 V
*6. Grundsätzlich sind die Anforderungen der TAB des Netzbetreibers, VDE-AR-N 4105 und die VDE-AR-E 2510-2 einzuhalten. Es ist anzugeben, ob die Ladeeinrichtung einphasig oder mehrphasig angeschlossen ist und auf welcher/welchen Phase(n) (L1/L2/L3)
*7. Bei Nutzung eines internen Leistungsmanagement kann diese Angabe kleiner sein als die Summe der Einzelleistungen
*8. Kunden-Lademanagement für die zeitgesteuerte Leistungsentnahme aus dem Netz.
*9. Nach § 14a EnWG als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung
*10. Ist eine technische Einrichtung vorgesehen, mit der ein Direktvermarkter/Dritter die Ist-Einspeisung abrufen kann bzw. die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln kann?
*11. Bei Rückspeisung elektrischer Energie aus den Batterien in das öffentliche Netz gilt VDE-AR-N 4105
*12. Die nutzbare Speicherkapazität ist die zwischen dem im Betrieb erreichbaren oberen Ladezustand und dem im Betrieb definierten Entladeschluss entnehmbare Ladungsmenge. Diese Speicherkapazität zeigt, wie viel Energie in einem bestimmten Zeitraum aufgenommen bzw. abgegeben werden kann.
*13. Leistung, welche maximal eingespeist werden kann
*14. Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Ladeeinrichtung an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung mit Zählernummer(n), Hausanschlusssicherung und Zählervorsicherung ist ausreichend).
*15. Die Vorlage einer Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4105 ist nur notwendig, sofern eine Rückspeisung elektrischer Energie in das öffentliche Netz erfolgt.
*16. Personen oder Unternehmen, die eine elektrische Anlage errichten, erweitern, ändern oder unterhalten, als auch Person oder Unternehmen, die sie zwar nicht errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten haben, jedoch die durchgeführten Arbeiten als Sachverständige überprüft haben und die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung übernehmen.
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